Aufnahmeverfahren/Aufnahmeantrag

Aufnahmeverfahren als Mitglied der degib
gem. § 5, Abs. 4 und 5 der Satzung
VS-Beschluss vom 14.2.2013

Schritte in nachstehender Reihenfolge:

  • Ein Mitglied schlägt die Aufnahme des Interessenten vor.
  • Interessent stellt schriftlichen Antrag mit entsprechenden Anlagen (Vita, Internet-Präsenz etc) an den Vorstand, vertreten durch den Präsidenten.
  • Interessent stellt sich auf einer Mitgliederversammlung persönlich vor.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt die Aufnahme in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen anwesender stimmberechtigter Mitglieder.
  • Eine Mitgliedschaft kann auf zwei Jahre befristet werden (Gastmitgliedschaft) und enthält in dieser Zeit kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Nach Ablauf der zweijährigen Frist entsteht eine ordentliche Mitgliedschaft, es sei denn die Mitgliederversammlung entscheidet dagegen.

Das neue Mitglied erhält über seine Mitgliedschaft eine Urkunde.

Hinweis:
Der Aufnahmebeitrag beträgt derzeit 200 EUR und der Mitgliedsbeitrag jährlich 100 EUR. Die Beiträge sollen im Lastschriftverfahren geleistet werden.
Mitglieder erhalten grundsätzlich 20 Prozent Rabatt auf die Teilnehmergebühren der Aus- und Fortbildungen der degib.